Allgemeine Bedingungen für Reparaturaufträge
1. Ausschließliche Geltung, Vertragsinhalt
1.1 Allen von uns übernommenen Reparaturen liegen ausschließlich diese „Bedingungen für Reparaturaufträge“ zugrunde. Dies gilt auch dann, wenn wir entgegenstehenden Bestellbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen für Reparaturaufträge ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
2. Leistungen von Feinmec GmbH, Leistungsort
2.1 Wir übernehmen die fachgerechte Erledigung der von Ihnen in Auftrag gegebenen Reparatur an Geräten aus unserer Herstellung. Soweit nicht ein anderer Leistungsumfang schriftlich vereinbart ist, umfasst die Reparatur die Durchführung von Arbeiten zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, die für uns durch Ihre Angaben als Auftraggeber, durch unsere Prüfung des zu reparierenden Gerätes sowie im Laufe der Reparatur als erforderlich erkennbar werden.
2.2 Wir sind berechtigt, Reparaturen durch von uns eingeschaltete Dritte ausführen zu lassen.
3. Vergütung
3.1 Die Höhe unserer Vergütung für die Reparatur errechnet sich aus den erbrachten Einzelleistungen gemäß den folgenden Absätzen. Es kommen unsere zum Zeitpunkt der Reparatur geltenden Preise in Anrechnung.
3.2 Die Arbeitszeit wird je angefangene halbe Stunde zu den gültigen Stundensätzen , Rüstzeiten und Reisezeiten berechnet.
3.3 Benötigtes Material wird gesondert abgerechnet. Verwenden wir bei der Reparatur Kleinteile wie Schrauben, Unterlegscheiben etc. sind wir berechtigt, zur Vereinfachung der Abrechnung eine Kleinteilepauschale zu berechnen.
3.4 Die Versandkosten (Verpackung, Transport und Versicherung) gehen zu Ihren Lasten. Wir können dafür eine Versandkostenpauschale in Rechnung stellen.
3.5 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tage der Rechnungsstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges, Verzugszinsen in Höhe der bei uns entstehenden Kosten (insbesondere Kreditkosten, eigener Bearbeitungsaufwand), mindestens jedoch in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
4.3 Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur geltend machen, so weit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht .
4.4 Wir behalten uns die Rücksendung reparierter Geräte per Nachnahme vor.
5. Kostenvoranschlag
5.1 Die darin genannten voraussichtlichen Reparatur¬kosten sind Richtwerte, die aufgrund Ihrer Angaben und nach Prüfung des Gerätes abgeschätzt werden und für deren Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Erweisen sich während der Reparatur des Gerätes umfangreichere Instandsetzungsarbeiten für notwendig, so sind wir zur Durchführung der Reparatur ohne Rückfrage bei Ihnen berechtigt, wenn die gesamten Reparaturkosten dadurch den Richtpreis um nicht mehr als 15 % übersteigen. Anderenfalls teilen wir die voraussichtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages mit und geben einen neuen Kostenvoranschlag ab.
5.2 Nehmen Sie aufgrund eines Kostenvoranschlages von der Durchführung oder der Fortsetzung der Reparatur Abstand, sind wir berechtigt, den Aufwand für den Kostenvoranschlag und für bis dahin erbrachte Leistung zu berechnen.
6. Reparaturzeiten
6.1 Mit der Ausführung der von ihnen in Auftrag gegebenen Reparatur beginnen wir innerhalb angemessener Frist. Soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wird, sind Ihnen mitgeteilte Termine für die Fertigstellung unverbindlich. Reparaturen vor Ort führen wir innerhalb angemessener Frist im Rahmen einer sinnvollen Reiseplanung für unser Servicepersonal durch.
6.2 Wird die Erfüllung unserer Verpflichtungen durch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbare Umstände, insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Material- und Energiemangel, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferung trotz sorgfältiger Auswahl des Zulieferers, verzögert oder erschwert, verlängert sich die Frist für die Durchführung der Reparatur um die Dauer der Behinderung. Macht eine Partei glaubhaft, dass eine solche Verlängerung für sie unzumutbar ist, so ist sie unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
6.3 Weisen Sie uns nach, dass Ihnen durch unseren Verzug bei der Reparatur ein Schaden entstanden ist, sind wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur zu einer Entschädigung in Höhe von 1 % des steuerlichen Zeitwertes des zu reparierenden Gerätes je vollendete Kalenderwoche, höchstens aber 5 % des Zeitwertes des Gerätes, verpflichtet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
7. Transport, Versicherung und Gefahrübergang
7.1 Erhalten wir keine anderen Weisungen, so wählen wir Versandweg und Versandart für die Rücksendung reparierter Geräte. Wir versenden, auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel, auf Rechnung des Reparaturauftraggebers. Die für den Versand erforderliche Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
7.2 Wir versichern die Ware auf Ihre Kosten gegen die üblichen Transportrisiken von Haus zu Haus. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Sendung gegenüber dem ausführenden Transportunternehmen, bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
7.3 Die Preisgefahr für die Reparatur geht auf Sie über, sobald das reparierte Gerät unser Werk verlassen hat oder dem ausführenden Transportunternehmen übergeben wurde.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Sie stellen uns das Gerät zur Durchführung der Reparaturarbeiten – bei Reparaturen vor Ort zum vereinbarten Termin – zur Verfügung und informieren unser Servicepersonal unaufgefordert über aufgetretene Probleme und Besonderheiten in Bezug auf das zu reparierende Gerät. Sie tragen dafür Sorge, dass unser Servicepersonal freien und ungehinderten Zutritt hat.
8.2 Im Rahmen der Gegebenheiten stellen Sie Strom, Wasser und andere Versorgungseinrichtungen, Telefon, Sozialräume, Kantine, Umkleide- und Reinigungsmöglichkeiten sowie ähnliche Einrichtungen zur Benutzung durch das Servicepersonal kostenlos zur Verfügung und leisten nach den Umständen geeignete Hilfestellung, um eine zügige Durchführung der Reparatur zu ermöglichen.
8.3 Sie informieren unser Servicepersonal über etwa bestehende besondere Sicherheits- und Werksvorschriften und besondere Gefahrenquellen.
9. Abnahme
9.1 Nach Beendigung der Reparatur vor Ort bzw. nach Erhalt des reparierten Gerätes sind Sie unverzüglich zur Abnahme der ordnungsgemäß ausgeführten Reparaturarbeit verpflichtet. Sie dürfen die Abnahme nicht wegen unerheblicher Mängel, welche den Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen, verweigern.
9.2 Erklären Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe des reparierten Gerätes, dass Sie die Abnahme verweigern, so gilt diese als mit Übergabe erfolgt.
10. Gewährleistung
10.1 Wir leisten Gewähr durch kostenlose Nachbesserung der Reparaturarbeiten sowie durch kostenlose Nachbesserung oder Austausch mangelhaften Materials, wenn Sie uns nachweisen, dass eine Reparatur mangelhaft oder nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
10.2 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung haben Sie das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturauftrages zu verlangen.
10.3 Treten an einem reparierten Gerät Mängel auf, die nicht durch eine unsachgemäße Reparatur verursacht sind, insbesondere also Mängel infolge natürlicher Abnutzung in Folge unsachgemäßer Behandlung oder anderer Dritteinflüsse, fallen diese nicht unter die Gewährleistung.
10.4 Wenn Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen, haben Sie uns aufgetretene Mängel unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen und alles zu tun, um durch einen Mangel ausgelöste Schäden gering zu halten.
10.5 Die Verjährung für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate,
10.6 Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, erfolgt die Durchführung und Berechnung der Überprüfung und ggf. der Beseitigung des Mangels unter Geltung dieser Bedingungen für Reparaturaufträge zu den dann gültigen Preisen.
11. Haftung, Schadensersatzansprüche
11.1 Wenn das reparierte Gerät durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – von Ihnen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Nr. 10, 11.2 und 11.3 entsprechend.
11.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, so weit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
11.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall, begrenzt auf den vertragstvpischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
11.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Datenspeicherung, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
12.1 Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir und gegebenenfalls auch die mit uns in der Unternehmensgruppe verbundenen Unternehmen personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.
12.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Rottweil oder Ihr Firmen- oder Wohnsitz.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
12.4 Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
Stand: Januar 2012